Abänderung des Kindesunterhalts wegen Mehreinkommens des betreuenden Elternteils
Gemäss bisheriger Rechtsprechung durften Kindesunterhaltsbeiträge wegen erhöhten Einkommens des betreuenden Elternteils nur abgeändert werden, wenn ansonsten ein unzumutbares finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstanden wäre. Das Bundesgericht stellt nun erstmals klar, dass diese Voraussetzung nicht für die Abänderung des Betreuungsunterhalts gilt.
Pensionierung von Rechtsanwältin Annette Wisler Albrecht
31. Dezember 2023
Anpassung des Mietzinses am Ende des indexierten Mietvertrags
1. Dezember 2023