Abänderung des Kindesunterhalts wegen Mehreinkommens des betreuenden Elternteils

Gemäss bisheriger Rechtsprechung durften Kindesunterhaltsbeiträge wegen erhöhten Einkommens des betreuenden Elternteils nur abgeändert werden, wenn ansonsten ein unzumutbares finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstanden wäre. Das Bundesgericht stellt nun erstmals klar, dass diese Voraussetzung nicht für die Abänderung des Betreuungsunterhalts gilt.

Link zu einer Urteilszusammenfassung