Grenzen zulässiger Notwehr überschritten: Beschwerde von Hanfbauer abgewiesen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Hanfbauern gegen seine Verurteilung ab, der 2016 auf seinem Hof mit Schrotmunition auf Eindringlinge geschossen hat. Mit der unvermittelten und unkontrollierten Schussabgabe gegen die bereits geflüchteten Personen hat er die Grenzen der zulässigen Notwehr überschritten.

Link zur Medienmitteilung des Bundesgerichts