Strenge Anforderungen an Beweiswert von IV-Gutachten der PMEDA

Nachdem die Invalidenversicherung 2023 die Vergabe von Expertisen an die Gutachterstelle PMEDA beendet hat, sind bei der Würdigung des Beweiswerts bereits eingeholter PMEDA-Gutachten in noch laufenden Verfahren strenge Anforderungen zu stellen. Schon relativ geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit eines PMEDA-Gutachtens genügen, um eine neue Begutachtung der versicherten Person anzuordnen bzw. ein Gerichtsgutachten einzuholen.

Link zur Medienmitteilung des Bundesgerichts