Blockade in Freiburger Einkaufszentrum: Klima-Aktivisten nicht wegen Nötigung strafbar

Sieben Klima-Aktivist*innen haben sich mit der Blockade der Eingangshalle eines Einkaufszentrums in Freiburg nicht der Nötigung schuldig gemacht. Der bei der friedlichen Aktion ausgeübte Druck auf Dritte erreichte nicht die dazu erforderliche Intensität, zumal die Kundschaft das Gebäude über andere Zugänge betreten und verlassen konnte. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Freiburger Staatsanwaltschaft ab.

Link zur Medienmitteilung des Bundesgerichts