Anpassung des Mietzinses am Ende des indexierten Mietvertrags

Das Bundesgericht äussert sich in einem aktuellen Entscheid zur Anpassung des Mietzinses am Ende eines indexierten Mietvertrags wegen einer Veränderung des hypothekarischen Referenzzinssatzes. Auf die Höhe des Zinssatzes zu Indexbeginn können sich Mieter oder Vermieter nur berufen, wenn sie die Mietzinsanpassung innert der anwendbaren Kündigungsfrist auf Ende des indexierten Vertrags geltend machen.

Link zur Medienmitteilung des Bundesgerichts