Behördliche Betriebsschliessungen wegen Coronavirus: Keine Pflicht der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung

Die Arbeitgeber trifft bei der behördlichen Betriebsschliessung zur Bekämpfung des Coronavirus keine Pflicht zur Lohnfortzahlung an die Angestellten, soweit der Lohnausfall nicht durch eine Kurzarbeitsentschädigung gedeckt ist.

Link zur Medienmitteilung des Bundesgerichts

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