Berücksichtigung des Einkommens volljähriger Kinder in der Unterhaltsberechnung
Das Bundesgericht stellt klar, dass es im Ermessen des Gerichts liegt, in welchem Umfang ein volljähriges Kind zu seinem eigenen Unterhalt beitragen muss. Die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Unterhaltsberechnung verlangt nicht, dass das Einkommen des Kindes vollumfänglich in die Unterhaltsberechnung einbezogen wird.
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