Bis 10 Gramm Cannabis für Eigenkonsum: Keine Einziehung
Eine geringfügige und für den Eigenkonsum bestimmte Menge Cannabis (bis zu 10 Gramm) darf nicht gerichtlich zur Vernichtung eingezogen werden. Dafür fehlt es an der gesetzlichen Voraussetzung einer Anlasstat, zumal der Erwerb und der Besitz einer geringfügigen Menge Cannabis zum Eigenkonsum legal sind. Dass zuvor mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit strafbare Handlungen von Drittpersonen begangen wurden, reicht für den Nachweis einer Anlasstat nicht aus.
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