Entschädigung für missbräuchliche Kündigung steuerfrei

Die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bezahlte Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung ist steuerfrei. Die Entschädigung hat überwiegend den Charakter einer Genugtuungszahlung und zählt damit insgesamt zu den steuerfreien Einkünften.

Link zur Medienmitteilung des Bundesgerichts

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