Ferienanteil im laufenden Lohn bei Vollzeitanstellung; Präzisierung der Rechtsprechung

Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohnes ausgeschlossen. Die bisherige Rechtsprechung liess bei unregelmässiger Beschäftigung Abweichungen von dieser (grundsätzlich zwingenden) Bestimmung zu. Damit sollte Schwierigkeiten bei der Berechnung des auf die Ferien entfallenden Lohnes Rechnung getragen werden, wenn unregelmässige Arbeitseinsätze bestehen. Mit Blick auf die heute zur Verfügung stehenden Softwareangebote und Zeiterfassungssysteme erscheint die Berechnung des Ferienlohns auch bei monatlichen Lohnschwankungen nicht mehr als unzumutbar. Der Schutzzweck von Art. 329d OR würde ausgehöhlt, wenn bei einem Vollzeitpensum wegen Schwankungen des geschuldeten Lohnes vom Abgeltungsverbot abgewichen werden dürfte.

Link zur Medienmitteilung des Bundesgerichts

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