Keine Rückzahlungspflicht für WEF-Vorbezug trotz späterer Vermietung
Photo by Maria Ziegler on Unsplash
Mit Entscheid vom 1. Juli 2021 entschied das Bundesgericht, dass die Weitervermietung eines Wohnobjektes, welches mit WEF-Vorbezügen (mit-)finanziert wurde nicht zwangsläufig unzulässig ist.
Pensionierung von Rechtsanwältin Annette Wisler Albrecht
31. Dezember 2023
Anpassung des Mietzinses am Ende des indexierten Mietvertrags
1. Dezember 2023