Rechtsvorschlag per E-Mail
Das Bundesgericht setzte sich mit der Frage auseinander, ob und wann der Rechtsvorschlag als erhoben gilt, wenn der Betriebene diesen per E‑Mail erhebt. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass ein Rechtsvorschlag per E‑Mail grundsätzlich formgültig ist. Der Betriebene muss jedoch nachweisen, dass der per E‑Mail erhobene Rechtsvorschlag rechtzeitig beim Betreibungsamt eingegangen ist.
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