Überschussanteil des Kindes von unverheirateten Eltern
Das Bundesgericht setzte sich mit der Frage auseinander, wie sich der Überschussanteil eines Kindes von unverheirateten Eltern berechnet. Es erachtete die Verteilung des Überschusses im Verhältnis von 2:1 auf den unterhaltspflichtigen Elternteil und seine Kinder als nicht willkürlich.
Pensionierung von Rechtsanwältin Annette Wisler Albrecht
31. Dezember 2023
Anpassung des Mietzinses am Ende des indexierten Mietvertrags
1. Dezember 2023