Überschussanteil des Kindes von unverheirateten Eltern

Das Bundesgericht setzte sich mit der Frage auseinander, wie sich der Überschussanteil eines Kindes von unverheirateten Eltern berechnet. Es erachtete die Verteilung des Überschusses im Verhältnis von 2:1 auf den unterhaltspflichtigen Elternteil und seine Kinder als nicht willkürlich.

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