Vorzeitiges Ende des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung

Das Bundesgericht hat am 8. März 2022 entschieden, dass die (Wieder-)Ausübung eines politischen Amtes Arbeit darstellt und somit der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung vorzeitig erlischt.

Link zur Medienmitteilung des Bundesgerichts: www.bger.ch

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