Zumutbarkeit beim Volljährigenunterhalt
Das Bundesgericht bekräftigt seine Rechtsprechung, wonach eine Pflichtverletzung des volljährigen Kindes gegenüber seinen Eltern die Leistung von Volljährigenunterhalt nur dann unzumutbar macht, wenn das Kind die Pflichtverletzung schuldhaft beging. Dieses Urteil des Bundesgerichts wird von verschiedenen Seiten stark kritisiert.
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